Die modernen und anerkannten Gesichtspunkte der ambulanten Schlafmedizin sind an Kriterien gebunden, um die es in letzter Zeit häufig zu Kontroversen kommt: Wer muss stationär diagnostiziert werden, wer kann ambulant diagnostiziert und behandelt werden? Wer legt den Standard fest?
Voraussetzungen zur Festlegung der Richtlinien zur Durchführung ambulanter Schlafmedizin sind:
Werden die angeführten Punkte erfüllt, steht einer Durchführung der ambulanten Schlafmedizin nichts mehr im Wege. Im Gegenteil: Der Standard ist definiert und eine optimale Betreuung im Rahmen einer Nachsorge kann nur ambulant erfolgen.