Qualitätsstandards

Sicherung des Standards in der ambulanten teilstationären Schlafmedizin

Die modernen und anerkannten Gesichtspunkte der ambulanten Schlafmedizin sind an Kriterien gebunden, um die es in letzter Zeit häufig zu Kontroversen kommt: Wer muss stationär diagnostiziert werden, wer kann ambulant diagnostiziert und behandelt werden? Wer legt den Standard fest?

Zum Standard der Schlaflabore

Voraussetzungen zur Festlegung der Richtlinien zur Durchführung ambulanter Schlafmedizin sind: 

  1. Die persönliche Fachausbildung des Arztes und eine Zulassung für diese Tätigkeit (z.B. nach den NUB Richtlinien usw.)
  2. Entsprechen die Tätigkeiten des Arztes und des Personals den international anerkannten Richtlinien der Fachgesellschaften?
  3. Sind die Gebote der Wirtschaftlichkeit eingehalten, die durch andere medizinische Möglichkeiten der Diagnostik und Therapie in der Medizin bereits gegeben sind?

Werden die angeführten Punkte erfüllt, steht einer Durchführung der ambulanten Schlafmedizin nichts mehr im Wege. Im Gegenteil: Der Standard ist definiert und eine optimale Betreuung im Rahmen einer Nachsorge kann nur ambulant erfolgen.